Unsere Website ist nicht für deine Browserversion optimiert.

Seite trotzdem ansehen

Beratungsstelle für Minderjährige bei häuslicher Gewalt

3. April 2023 – Die Kommission für Justiz und öffentliche Sicherheit (KJS) beantragt dem Kantonsrat eine Änderung des Gewaltschutzgesetzes, um von häuslicher Gewalt betroffene Kinder besser zu unterstützen. Heute mangelt es an einer gesetzlichen Grundlage, die es der Polizei erlaubt, bei Kindern, welche die Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben, die Schutzverfügungen an eine spezialisierte Beratungsstelle zu übermitteln.

Das Gewaltschutzgesetz soll dahingehend angepasst werden, dass die Polizei Schutzverfügungen nicht nur für Opfer und Täter, sondern auch für Kinder, sofern diese in Fällen von häuslicher Gewalt im selben Haushalt leben, anordnet und an eine spezialisierte Beratungsstelle übermittelt werden kann.
Häusliche Gewalt stellt für Kinder eine sehr grosse Belastung für ihre Entwicklung dar. Sowohl wenn sie selber direkt von Misshandlungen betroffen sind, als auch wenn sie Gewalt in der Beziehung ihrer Eltern miterleben müssen.
In Bezug auf indirekt betroffene Minderjährige fehlt es allerdings an einer Rechtsgrundlage, die es der Polizei erlaubt, die Schutzverfügung (ohne Einwilligung von mindestens einem Elternteil) weiterzuleiten. Deshalb muss das Gewaltschutzgesetz geändert werden.
Für die Mitte steht der Schutz unserer Kinder an erster Stelle und deshalb begrüssen wir diese Gesetzesanpassung.